Krankenhaustagegeld
Sicherlich denkt niemand gerne an einen möglichen Krankenhausaufenthalt. Dennoch sollte man sich Gedanken darüber machen, denn im Falle des Falles lassen sich bestimmte Leistungen mit dem so genannten Krankenhaustagegeld finanzieren.
Muss man sich aufgrund einer medizinisch notwendigen klinisch-stationären Behandlung in ein Krankenhaus begeben, erhält man ohne Nachweis der tatsächlich entstandenen Kosten die vereinbarten Versicherungsleistungen. Lediglich eine Bescheinigung der Klinik, die über Aufenthaltsdauer und Behandlungsgrund Auskunft gibt, ist erforderlich. Mit dem Krankenhaustagegeld lassen sich Kosten auffangen, die beispielsweise durch Beschäftigung einer Haushaltshilfe entstehen oder die für Telefon sowie TV-Mietgebühren zu entrichten sind. Höhere Kosten entstehen auch infolge eines Aufenthalts in einer entfernt liegenden Klinik oder beim so genannten Rooming-in (1 Elternteil begleitet das Kind unter 8 Jahren in die Klinik).
Das Krankenhaustagegeld deckt also Kosten ab, die bei einem Krankenhausaufenthalt im persönlichen Umfeld zusätzlich entstehen. Im Gegensatz zur Krankheits-kostenversicherung wird ohne Nachweis der tatsächlich entstandenen Kosten gezahlt. Der vereinbarte Geldbetrag wird im Normalfall für jeden Tag des Klinikaufenthalts ohne zeitliche Begrenzung steuerfrei ausgezahlt. Die Höhe des Krankenhaustagegeldes kann individuell bestimmt werden. Höhere Leistungen bedingen natürlich auch höhere Beiträge.
Das Krankenhaustagegeld stellt somit eine Art von Taschengeld dar, mit dem sich entstehende Nebenkosten abdecken und somit die staatlichen Leistungen sinnvoll ergänzen lassen. Übrigens zahlen nahezu alle Versicherungen auch bei einem Klinikaufenthalt im Ausland.
Für Selbständige sei hier noch darauf hingewiesen, dass es sich bei der Krankenhaustagegeldversicherung zwar um eine Form von Verdienstausfallversicherung handeln kann, jedoch ersetzt sie nie die Krankentagegeldversicherung oder die private Krankenversicherung.